Rattenbefall: Wer ist verantwortlich, wer zahlt – Mieter, Vermieter oder Hausverwaltung?

Ratten entdeckt – aber wer ist jetzt dran?
Mieter, Vermieter oder doch die Hausverwaltung?

Ganz gleich, in welcher Rolle – erfahren Sie, wer verantwortlich ist, wer zahlt – und wie Sie richtig reagieren, ohne Zeit zu verlieren.

Inhaltsverzeichnis

Wer ist zuständig bei Rattenbefall? Übersicht häufiger Szenarien

SituationWer muss handeln?Wer zahlt in der Regel?
Ratten im KellerVermieter oder HausverwaltungVermieter
Ratten in der Mietwohnung (z. B. Küche, Abstellraum)Vermieter, bei fehlendem EigenverschuldenVermieter
Ratten auf dem Balkon durch Müll oder FutterresteMieterMieter
Ratten im Garten (Mehrfamilienhaus)Vermieter oder HausverwaltungEigentümergemeinschaft
Ratten auf Gemeinschaftsflächen (z. B. Treppenhaus, Müllraum)HausverwaltungEigentümergemeinschaft
Ratten durch bauliche Mängel (z. B. offene Fugen, defekte Leitungen)VermieterVermieter
Ratten im EinfamilienhausEigentümer selbstEigentümer

Hinweis: Die Tabelle zeigt typische Beispiele. Wer im Einzelfall handeln oder zahlen muss, hängt von der konkreten Ursache und den vertraglichen Regelungen ab. Mehr dazu weiter unten im Text.

Mieterpflichten bei Rattenbefall: Melden statt selbst bekämpfen

Wann und wie muss der Mieter Ratten melden?

Laut § 536c BGB sind Mieter verpflichtet, Mängel wie Rattenbefall unverzüglich zu melden – am besten schriftlich mit Fotos und genauer Ortsangabe. Nur so kann der Vermieter rechtzeitig reagieren.

 

Beispiel:
Ein Mieter sieht am Dienstagabend eine Ratte im gemeinschaftlich genutzten Keller. Am nächsten Morgen informiert er die Hausverwaltung per E-Mail, fügt ein Foto bei und nennt Ort und Zeitpunkt der Sichtung.
So erfüllt er seine Meldepflicht und ermöglicht schnelles Handeln, bevor sich das Problem ausweitet.

Wichtig: In Mehrfamilienhäusern sollten Mieter keine eigenen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchführen, insbesondere keine Gifte auslegen.
Zudem besteht die Gefahr von Haftungsansprüchen oder Verstößen gegen die Hausordnung.

 

 

Wann müssen Mieter selbst zahlen?

Verursachen Mieter den Rattenbefall z. B. durch Essensreste, Müll oder Füttern von Tieren, können sie für die Kosten der Bekämpfung haftbar gemacht werden. Entscheidend ist, ob ein konkreter Zusammenhang nachweisbar ist.

 

Beispiel:
Wird ein Befall direkt unter einem Balkon festgestellt, auf dem regelmäßig Futterreste oder Müll lagern, und dokumentiert eine Fachfirma dies als direkte Ursache, kann der Mieter zur Kasse gebeten werden. Auch Fotos oder Aussagen von Nachbarn können als Nachweis dienen.

 

 

Tipps für Mieter vor der Beauftragung einer Rattenbekämpfung:

  • Nebenkosten prüfen: Schädlingsbekämpfung kann – sofern es sich um Gemeinschaftsflächen handelt – über die Betriebskosten abgerechnet werden. Ein Blick in die letzte Abrechnung lohnt sich.
  • Keine eigene Beauftragung ohne Rücksprache: Wer als Mieter selbst eine Schädlingsfirma bestellt, ohne den Vermieter oder die Hausverwaltung zu informieren, bleibt in der Regel auf den Kosten sitzen.
  • Versicherungsschutz möglich: In manchen Fällen übernehmen private Haftpflichtversicherungen, Hausratversicherungen oder Schutzbriefe (z. B. ADAC ) anteilig die Kosten – ein Anruf bei der eigenen Versicherung kann Klarheit bringen.

Rattenbefall aus Vermietersicht: Wann besteht Handlungspflicht?

Welche Verantwortung tragen Vermieter beim Rattenbefall?

Nach § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, das Mietobjekt in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Ratten gelten als erheblicher Mangel – bestätigt z. B. durch das LG Berlin (63 S 181/15). Der Vermieter muss handeln, selbst wenn unklar ist, wie die Tiere ins Haus gelangt sind.

 

Können Vermieter Kosten für die Rattenbekämpfung weitergeben?

Nur wenn der Befall klar auf das Verhalten eines Mieters zurückzuführen ist. Ansonsten trägt der Vermieter die Kosten – auch wenn eine Fachfirma zur Ursachenanalyse beauftragt wird.

 

Beispiel:
Ein Mieter füttert regelmäßig Tauben und streut dafür Essensreste im Gemeinschaftsgarten aus. Eine Schädlingsbekämpfungsfirma dokumentiert, dass sich die Ratten gezielt an dieser Stelle aufhalten und dort ihre Nester bauen. In diesem Fall kann der Vermieter dem Mieter die Kosten für die Rattenbekämpfung sowie mögliche Folgemaßnahmen zurechnen.

 

Was passiert bei Untätigkeit?

Laut § 17 IfSG kann das Gesundheitsamt eine Schädlingsbekämpfung anordnen – die Kosten trägt dann in der Regel der Eigentümer

Zuständigkeit der Hausverwaltung bei Rattenbefall

Welche Aufgaben hat die Hausverwaltung, wenn Ratten entdeckt werden?

Hausverwaltungen agieren im Auftrag der Eigentümer und übernehmen die Koordination bei Schädlingsbefall, insbesondere auf Gemeinschaftsflächen wie Keller, Müllräumen oder Fluren. Dazu zählt:

  • Entgegennahme und Dokumentation von Mängelmeldungen
  • Beauftragung eines Schädlingsbekämpfungsunternehmens
  • Kommunikation mit Mietern, Eigentümern und ggf. dem Gesundheitsamt
  • Veranlassung erster Maßnahmen auch ohne Rücksprache, wenn akute Gesundheitsgefahr besteht oder eine entsprechende Vollmacht vorliegt

Tipp:
Gerade in solchen Fällen ist es hilfreich, einen verlässlichen Fachbetrieb an der Seite zu haben, der nicht nur professionell bekämpft, sondern auch bei der rechtssicheren Dokumentation unterstützt – damit Hausverwaltungen entlastet und Mieter geschützt werden.

Was tun bei Verzögerung oder Untätigkeit?

Betroffene Mieter oder Eigentümer können die Verwaltung schriftlich zur sofortigen Gefahrenabwehr auffordern. Reagiert diese nicht, kann im Zweifel das Ordnungsamt eingeschaltet werden.

Wer zahlt nun die Rattenbekämpfung?

Die Kosten für die Rattenbekämpfung trägt in der Regel:

  • Der Vermieter, wenn bauliche Mängel vorliegen oder die Ursache unklar ist
  • Der Mieter, wenn sein Verhalten nachweislich den Befall verursacht, hat
  • Die Eigentümergemeinschaft, wenn Gemeinschaftsflächen betroffen sind

Tipp: Die genaue Zuordnung hängt vom Einzelfall ab – die Ursachenanalyse durch eine Fachfirma kann helfen, Klarheit zu schaffen.

Professionelle Hilfe bei Rattenbefall: Calmund + Riemer kontaktieren

Sie wissen nicht, wer im konkreten Fall zuständig ist und wer Ihr Rattenproblem schnell und zuverlässig lösen könnte?

Als erfahrenes Schädlingsbekämpfungsunternehmen unterstützen wir:

  • Mieter:innen bei der Bestimmung & Bekämpfung vom Rattenbefall
  • Vermieter:innen bei der Rattenbekämpfung sowie Ursachenanalyse und Dokumentation
  • Hausverwaltungen bei Koordination und Umsetzung, der Bekämpfung, wenn Ratten entdeckt wurden

📞 Kostenlose Erstberatung: 0800 177 1 177

📨 Jetzt Kontakt aufnehmen: Zum Kontaktforumlar

 

Quellen und weiterführende Informationen

  1. §536c BGB Mängelanzeige durch Mieter

  2. §535 BGB Erhaltungspflicht des Vermieters

  3. §1004 BGB Unterlassungsanspruch bei Störungen

  4. §17 Infektionsschutzgesetz Meldepflicht bei Schädlingsbefall

  5. Urteil LG Berlin – Mietminderung bei Rattenbefall (63 S 181/15)

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie ein Bettwanzenproblem in NRW oder Bremen? Calmund + Riemer ist Ihr kompetenter und zuverlässiger Kammerjäger des Vertrauens. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Lösung, die Ihren Bedürfnissen entspricht – wir sind tätig in Duisburg, Essen, Bremen und dem gesamten Großraum von Nordrhein-Westfalen (NRW).

Nach oben scrollen